08.06.2021


Sehr geehrte Mitglieder der Wirtschaftsregion Saarbrücken,
die anhaltende Corona-Pandemie hat trotz Wirtschafts- und Finanzhilfen des Bundes und der Länder manche mittelständische Unternehmen vor existenzielle Herausforderungen gestellt. Zur Unterstützung der Wirtschaft hat der Gesetzgeber bereits temporär gültige Änderungen beim Insolvenzgesetz vorgenommen und hat so z. B. durch das CovInsAG die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. April 2021 geregelt.
Das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet nunmehr eine neue Alternative zur eigenverantwortlichen und „vorinsolvenzlichen“ Sanierung eines Unternehmens. Vor diesem Hintergrund informiert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) im Landkreis Neunkirchen gemeinsam mit dem Verein „Wirtschaftsregion Saarbrücken e.V.“ und weiteren regionalen Wirtschaftsförderungen im Saarland umfassend dazu in der

Online-Veranstaltung

„Das neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz“ (StaRUG)

am Dienstag, den 8. Juni 2021 um 16.30 Uhr.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Jochen Eisenbeis wird in seinem Impulsreferat darlegen, um was es sich bei diesem neuen Gesetz handelt und wie es dem Mittelstand nutzen bzw. helfen kann.
Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Foto: CHATREE BAMRUNG